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Herr Rechtsanwalt Seidel – Fachanwalt für Versicherungsrecht Berlin – vertritt Sie in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Nach den Versicherungsbedingungen besteht für die Versicherer zudem das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer Nachprüfung zu verneinen und die Leistungen zu streichen, auch wenn zuvor bereits die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde. Hiervon wird von den Versicherern häufig Gebrauch gemacht. Ob dieses allerdings tatsächlich berechtigt ist, sollte anwaltlich überprüft werden.
Weiter Informationen erhalten Sie hier:
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Kontakt
Bodo K. Seidel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Sekretariat
Frau Daniela Albrecht
Rechtsanwaltsfachangestellte
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Tel 030 263955-22
Fax 030 263955-10
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