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Allgemeine Mandatsbedingungen und Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung

vom 20.01.2024 für rechtsanwaltliche Mandate der einzelnen Mitgliedskanzleien der Rechtsanwälte

Frank Rohrlack | Per Theobaldt | Bodo Seidel | Nicole Creuzburg | Steffen Brück | Armando Giorgini

Telefon 030 226629-0, E-Mail info@legalskills.de

Karl-Marx-Allee 90 A, 10243 Berlin

Mandatierung, Einbeziehung von AGB

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen werden Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern (Mandanten), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben (nachfolgend: Mandate). Dies gilt auch im Falle der Mandatierung nur eines oder einzelner Rechtsanwälte. Der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen, insbesondere solchen des Mandanten, in das Mandat wird ausdrücklich widersprochen. Alle Mandate werden – soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – einem einzelnen Rechtsanwalt und seiner Kanzlei erteilt. In der Regel erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht.

Die Rechtsanwälte Theobaldt, Rohrlack, Seidel, Creuzburg und Brück unterhalten jeweils selbständige Rechtsanwaltskanzleien und stellen eine Bürogemeinschaft dar. Die Rechtsanwälte haften nicht für das handeln der anderen Anwälte der Bürogemeinschaft.

Die Rechtsanwälte behalten sich grundsätzlich die Ablehnung eines Mandates auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor; das gilt entsprechend für einem oder mehreren bestimmten Rechtsanwälten erteilte Mandate. Die Ablehnung ist innerhalb einer angemessenen Frist dem Mandanten mitzuteilen.

Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit dem Mandanten abzustimmen. Von den Beschränkungen nach § 181 BGB sind die Rechtsanwälte befreit.

Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet, soweit sich das Mandat nicht ausdrücklich hierauf bezieht. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen sind von dem Mandanten durch fachkundige Dritte (z.B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) zu prüfen.

Gebühren, Vorschuss, Aufrechnungsbeschränkung

Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die dort genannten Gebühren berechnen sich nach dem Gegenstandswert und gelten im Mandatsverhältnis als übliche Vergütung. Abweichend hiervon kann im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, soweit dies gesetzlich (§ 4 RVG) zulässig ist; diese bedarf der Schriftform.

Bei einer bestehenden Rechts­schutz­ver­si­che­rung weisen wir darauf hin, dass das Man­dats­ver­hält­nis ausschließlich zwischen dem Mandanten und den Bevollmächtigten besteht und der Mandant Schuldner für offene Ge­büh­ren­rech­nun­gen ist.

Die Rechtsanwälte können bereits bei Erteilung des Mandats für die voraussichtlichen Gebühren/Honorare und Auslagen unter Übersendung einer entsprechenden Rechnung einen angemessenen Vorschuss fordern und die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit von seiner Bezahlung abhängig machen.

Der Mandant ist zur Aufrechnung gegen eine Forderung der Rechtsanwälte nur berechtigt, soweit die Forderung des Mandanten schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, die Justizkasse oder Dritte sicherungshalber an die Rechtsanwälte ab. Diese nehmen die Abtretung an und verpflichten sich, diese Ansprüche auf Verlangen des Mandanten freizugeben, soweit die Summe die Honorarforderung der Rechtsanwälte um 20% übersteigt. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, die Abtretung dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, eingehende Zahlungen auf offene Vergütungsforderungen, auch aus anderen Angelegenheiten, zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Information durch den Mandanten

Der Mandant hat die Rechtsanwälte in der Regel schriftlich zu informieren; soweit die Übergabe von Unterlagen erforderlich ist, sind grundsätzlich nur Kopien zu übergeben, die Anforderung von Originalen kann auch mündlich geschehen.

Der Mandant ist gehalten, sich sämtliche ihm übersandte Schriftstücke sorgfältig durchzulesen und seine Anmerkungen und Kommentare möglichst unverzüglich schriftlich zu übermitteln.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter der Bürogemeinschaft die rechtzeitige Weiterleitung an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet werden kann.

Verschwiegenheit

Die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft sind zur Verschwiegenheit verpflichtet in Bezug auf sämtliche Informationen des Mandanten, von denen sie im Rahmen des Mandats Kenntnis erhalten, ausgenommen in Bezug auf solche Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Natur nach keiner Geheimhaltung bedürfen.

Der Mandant erteilt mit Beauftragung die Erlaubnis, Dritten der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Tatsachen mitzuteilen, sofern dies nach dem üblichen Geschäftsablauf zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats erforderlich ist; dies beinhaltet auch die Weitergabe von der Verschwiegenheitsverpflichtung erfasster Informationen an nicht-rechtsanwaltliche und freie Mitarbeiter, soweit diese ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden. Dies gilt insbesondere auch für den Schriftverkehr mit Rechtsschutzversicherungen.

Abtretungsbeschränkung

Die dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis zustehenden Rechte sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Die Vergütungsansprüche sind nur an Rechtsanwälte als Dritte abtretbar, im Falle des Vorliegens einer rechtskräftig festgestellten Forderung, eines fruchtlosen Vollstreckungsversuchs oder der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung des Mandanten auch an nicht als Rechtsanwälte zugelassene Dritte.

Haftung der Rechtsanwälte

Die Haftung der Rechtsanwälte für Schadensersatzansprüche jeder Art, gleich ob aus Einzel- oder Gesamtschuldnerschaft, ist bei jedem fahrlässig verursachten Schadensfall bis zur Höhe von maximal € 1.000.000,00 nach Maßgabe der von den Rechtsanwälten abgeschlossenen Vermögensschaden-Berufshaftpflichtversicherung, welche in dieser Höhe besteht, beschränkt.

Die Haftungsbeschränkung tritt nicht ein bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Rechtsanwälte oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Rechtsanwälte oder ihrer Mitarbeiter beruhen.

Die Rechtsanwälte bieten an, eventuelle höhere Risiken durch Abschluss einer Zusatzversicherung abzudecken. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Mandant.

Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches, auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Schriftform

Ergänzungen oder Änderungen der vorliegenden Allgemeinen Mandatsbedingungen, auch bloße Abweichungen im Rahmen eines Mandats bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für etwaige Abänderungen dieser Schriftformerfordernis.

Datenverarbeitung/Kommunikation per Telefax und E-Mail

Die Rechtsanwälte sind befugt, ihnen anvertraute personenbezogene Daten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der anwaltlichen Tätigkeit. Die Weitergabe derartiger Daten für Werbezwecke ist ausgeschlossen.

Soweit der Mandant den Rechtsanwälten einen Telefaxanschluss bzw. eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per Telefax bzw. E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden.

Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf den Telefaxanschluss bzw. die E-Mail-Adresse haben, und dass er dortige Eingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, den Rechtsanwalt darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa Telefaxsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant den Einsatz von Signatur- oder Verschlüsselungsverfahren wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten ausdrücklich  mit.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis und aus allen damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgründen, einschließlich zum Einzug gegebener Schecks und Wechsel, ist der Kanzleiort der Bürogemeinschaft, an dem das Mandatsverhältnis begründet wurde.  Alle Mandate unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), EMail: schlichtungsstelle@brak.de. Wir nehmen an Schlichtungen teil.

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

Berufsordnung (BORA),

Fachanwaltsordnung (FAO)

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Notare

– BNotO – Bun­des­notar­ord­nung

– DONot – Dienst­ord­nung für Nota­rin­nen und Notare

– Richt­li­nien der Notar­kam­mer Ber­lin

– BeurkG – Beur­kun­dungs­ge­setz

– Euro­päi­scher Kodex des nota­ri­el­len Rechts

– GNotKG – Gerichts- und Notarkostengesetz

Berufshaftpflichtversicherungen

Frank Rohrlack

Ergo Versicherungs AG

Viktoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf

Per Theobaldt

Axa Versicherung AG

Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln

Bodo Seidel

Allianz Versicherungs AG

An den Treptower 3, 12435 Berlin

Nicole Creuzburg

Axa Versicherung AG

Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln

Jeweils: Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Gültigkeit dieser Vereinbarung

Der Auftraggeber bestätigt durch die Mandatierung und dem Hinweis des Rechtsanwalts den Erhalt einer Ausfertigung dieser allgemeinen Mandatsbedingungen und Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung, die Gegenstand der Beauftragung werden.