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Herr Rechtsanwalt Seidel – Fachanwalt für Versicherungsrecht Berlin – vertritt Sie in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Wichtig ist, dass in der Gebäudeversicherung die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes bzw. Gebäudeteils geschuldet ist. Es ist nicht lediglich der Zeitwert zu ersetzen, sondern die Kosten der Neuerrichtung sind vom Versicherer zu tragen! Für die Verpflichtung zur Auszahlung der Kosten der Wiederherstellung reicht regelmäßig die vebindliche Unterzeichnung eines Bauvertrages aus. Auch können – falls das Gebäude zwischenzeitlich verkauft wurde und der Neuerwerber das Haus wieder errichtet – dennoch die Kosten der Wiederherstellung verlangt werden. Bereits vor dem Verkauf des Hauses ist hierbei allerdings eine eingehende rechtliche Beratung erforderlich, um nicht Gefahr zu laufen, Ansprüche gegen den Versicherer zu verlieren.
Auch ist hierbei eine Unterversicherung häufig ein rechtliches Problem. In diesen Fällen ist von großer Bedeutung, inwieweit der zuständige Versicherungsvertreter hierüber informiert war, denn bei dessen Kenntnis muss sich der Versicherer dieses anrechnen lassen.
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Kontakt
Bodo K. Seidel
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